Hygiene- und Schutzkonzept für Wieder-/Teilöffnung der Einrichtung nach pandemiebedingter Schließzeit
Grundlage für die Öffnung von Teilbereichen des BFZ sind die jeweiligen Rechtsverordnungen des Landes Sachsen-Anhalt.
Unter anderem ist der “Offene Bereich” wieder nutzbar.
Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Inhalte und Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmst Du der Verwendung von Cookies zu.OkayDatenschutzerklärung