Hygiene- und Schutzkonzept für Wieder-/Teilöffnung der Einrichtung nach pandemiebedingter Schließzeit
Grundlage für die Öffnung von Teilbereichen des BFZ sind die jeweiligen Rechtsverordnungen des Landes Sachsen-Anhalt.
Unter anderem ist der “Offene Bereich” wieder nutzbar.